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Wartungsservice für Kleinkläranlagen

Wir erbringen sämtliche Leistungen rund um den Bau und den Betrieb von biologischen Kleinkläranlagen im Umkreis von ca. 60 km rund um Hückeswagen.

Leistungen im Überblick

Wartung

Bei unseren knapp 1.200 Wartungskunden wird je nach wasserrechtlicher Erlaubnis mehrmals pro Jahr die Wartung der Kleinkläranlage vorgenommen. Zur Wartung gehören unter anderem:

Probennahme

Auch die Auswertung der zu entnehmenden Abwasserproben wird im hauseigenen Labor vorgenommen. Hier werden die Parameter CSB und BSB‘5 des gereinigten Abwassers bestimmt.

Reparaturen

Sollten Mängel an der Kleinkläranlage oder Bausubstanz festgestellt werden, unterbreiten wir zur Reparatur gerne ein individuelles Angebot. 

Bauvorhaben

Im näheren Umkreis betreuen wir darüber hinaus Baumaßnahmen von neuen Komplettanlagen oder in Form von Nachrüstungen. Wir betreuen Sie von der ersten Planung, über den Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis bis zum Einbau und der darauffolgenden Inbetriebnahme.

Lieferung von Behältern

In Zusammenarbeit mit unserem Lieferanten werden die Behälter just-in-time an den Verwendungsort geliefert und mit dem passenden Kran ins vorbereitete Loch eingesetzt.

SSB-Anlagen

Gerüstet für die nächsten Jahrzehnte und auf dem neusten Stand der Technik sind Sie mit einer SSB-Anlage. Das sequentiell stabilisierende Belebungsverfahren (SSB) bietet durch die zusätzliche Belüftung der Vorklärung viele Vorteile, wie zum Beispiel eine sehr geringe Geruchsentwicklung. Außerdem führt die erhöhte Sauerstoffzufuhr zu weniger Korrosion im Betonbehälter und kann den Rhythmus der Schlammabfuhr deutlich reduzieren.

Die Grobstoffe des zufließenden Abwassers werden in der ersten Kammer gesammelt und zurück gehalten. Durch die Belüftung der Vorklärung beginnt schon hier die biologische Reinigung durch aktive Mikroorganismen im Belebtschlamm.

Durch Absetzen trennt sich in der letzten Kammer Klarwasser und Schlamm voneinander. Das gereinigte Abwasser wird in den Ablauf gepumpt und der überschüssige Schlamm in die erste Kammer zurück gefördert.